Tierschutz/Tierische Tipps

Ein Teil unserer Erlöse spenden wir an regionale und überregionale Tierschutzorganisationen und wir freuen uns, wenn Sie das auch tun würden!

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TIERISCHE EMPFEHLUNGEN:

JuraForum.de hat einen Ratgeber zum Spezialthema „Tierschutz und Recht“ veröffentlicht. Dort findest Du Antworten auf über 50 interessante Rechtsfragen mit Bezug zu Tieren, wie z.B.:
• Welche Strafen gibt es bei Tierquälerei?
• Welche Impfungen sind bei Hunden Pflicht?
• Darf man Wespen töten?
• Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen möglich?
• Tiertransport in Deutschland: Wann ist dieser legal?
• Sind Tiere im rechtlichen Sinne nur Sachen?
• Darf ich mit dem Hund an der Leine Rad fahren?
• Was kann ich bei offensichtlicher Tierquälerei unternehmen?
• Wie lange besteht Rückgaberecht bei einem verloren gegangenem Tier?
• Wer zahlt die Rechnung, wenn ich ein verletztes Tier zum Arzt bringe?
• Wo darf ich Suchplakate für verschwundene Tiere anbringen?
• Wer haftet, wenn mein Hund einen Menschen beißt?
• Gehört ein Fundtier dem Finder?
• Wie sind die gesetzlichen Regelungen beim Import von Tieren?

Den Ratgeber zum Spezialthema „Tierschutz und Recht“ findest Du verlinkt hier:


ANLEINPFLICHT 
Die Leinenpflicht für Hunde ist in den Bundesländern und Kommunen unterschiedlich geregelt.

Sie basiert auf vielfältigen Gesetzesgrundlagen. Die Bundesregierung gibt hierzu lediglich wenige Rahmengesetze vor, die von den Bundesländern (per Gesetz), Städten, Gemeinden, Landkreisen und Regierungsbezirken (per Verordnung) weiter ausgeführt werden können. So entsteht im föderalen System leider ein Verordnungs- und Gesetzesdschungel, der kaum noch zu durchschauen ist und bei Hundebesitzern für Verwirrung sorgt. Grundsätzlich dürfen Städte und Gemeinden für das Gebiet ihrer geschlossenen Bebauung sowie für Parks und öffentliche Anlagen Leinenvorschriften oder Hundeverbote erlassen. In der freien Landschaft und im Wald gelten das Bundeswaldgesetz, das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz als Rahmengesetze, die in den Bundesländern durch Ländergesetze unterschiedlich ergänzt sind. In Nordrhein Westfalen ergänzen das Landesforstgesetz, das Landesjagdgesetz und das Landschaftsgesetz die von oben vorgegebene Rahmengesetzgebung. Danach dürfen Hunde auf Waldwegen im Einwirkungsbereich ihres Hundeführers frei laufen. Außerhalb des Waldes gilt dies auch in der sogenannten freien Landschaft, also außerhalb geschlossener Ortschaften in der Feld- und Wiesenflur. Als einer der strengsten Gesetze verbietet das Niedersächsische Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) in den Zeiten vom 1. April bis 5. Juli, während der Brut- und Setzzeiten der Vögel und Wildtiere, den Freilauf von Hunden generell in Wald und Flur per Leinenzwang. Ähnliche strenge Bestimmungen gibt es in anderen Bundesländern nur in ausgewiesenen Wildruhezonen, in Naturschutzgebieten oder anderswo temporär per Verordnung durch die Naturschutzbehörden (in NRW: Landschaftsbehörde).

ANMELDUNG organisierter und kommerzieller Wanderungen im WALD
Organisierte Wanderungen durch den Wald müssen nach dem Landesforstgesetz NRW § 2 Abs. 4 LFoG bei den jeweiligen Regional-Forstämtern angemeldet werden.
Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.

AUTOFAHRT
Hunde dürfen nur angegurtet oder in speziellen Transportboxen gesichert befördert werden (siehe dazu auch §23 Straßenverkehrsordnung).  Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Der Hund sollte vor der Autofahrt die Möglichkeit bekommen, sich zu entleeren. Außerdem sollte er vor der Fahr nichts mehr zu  Fressen bekommen. Wasser hingegen sollte zuvor und auch während der Pausen immer zur Verfügung stehen. Ohnehin sollte man bei weiten Strecken häufige Trink- und Gassi-Pausen für die Zwei- wie auch Vierbeiner einlegen.
Auf eine ausreichende Belüftung (Klimaanlage) achten, Zugluft aber vermeiden.
Den Hund – wenn möglich - nie alleine im Auto lassen. Sommertags schon gar nicht, da sich die Innenraumtemperatur schnell auf über 60 Grad erhitzen kann.
Wenn möglich, am frühen Morgen oder in der Nacht fahren und sollte bei extremer Hitze eine längere Autofahrt unumgänglich sein, empfehlen wir die Mitnahme eines Wassertanks mit mind. 10 Liter, um ggf. den Hund bei einem Stau mit diesem Wasser versorgen und bestäuben zu können.

BADEN für Hunde
Den Hund niemals unbeaufsichtigt baden lassen. Auch sollte er kein Salzwasser trinken, da dieses starken Durchfall auslöst.  Baden bei Hitze sollte, wie bei Menschen, nur nach vorheriger Abkühlung erfolgen. Das bedeutet der Körper muss sich langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Auch sollte der Hund nie mit vollem Magen ins Wasser! Hunde niemals mit Leine ins Wasser lassen. Die Leine könnte sich an Treibgut, Wurzeln oder Gestöck im Wasser  verankern und der Hund würde qualvoll ertrinken.
Hunde können  i.d.R. gut schwimmen, aber auch sie können ohne Vorwarnung ein Herz-Kreislauf Versagen etc. bekommen. Daher empfehlen wir grundsätzlich immer eine der Größe des Hundes entsprechende und geprüfte Rettungsschwimmweste anzulegen. Sicherheit geht immer vor dem Vergnügen bei zwei-  wie auch Ihren vierbeinigen Lieblingen!

BARFEN
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CAMPINGPLÄTZE
Die Betreiber von Campingplätzen sind befugt, für ihre Plätze eine Platzordnung zu erlassen, welche das Halten von Hunden verbietet oder einschränkt. Analog zur Hausordnung von Mietwohnungen haben hier Hundebesitzer kaum Möglichkeiten, gegen Verbote Ausnahmeregelungen durchzusetzen. Grundsätzlich gilt das Eigentumsrecht, welches dem Besitzer oder Pächter die Verfügungsgewalt und Weisungsgewalt auf seinem Gelände zugesteht.

Chippflicht
Seit dem 1. Juli 2011 gilt die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochippflicht für alle Hunde, aber auch für Katzen und Frettchen, die über die Grenzen von Deutschland hinaus verreisen wollen. Auch wird die 15-stellige ISO-Code-Nummer des Chips in den ebenfalls vorgeschriebenen Heimtierpass eingetragen. Alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten müssen innerhalb von zwei Jahren auf diese Art gekennzeichnet werden. Dazu wird dem Hund eine kleine Kapsel unter die Haut an der linken Halsseite gespritzt. Diese Methode ist schmerzfrei und ähnelt der einer Impfung. Der Tierbesitzer wird zudem verpflichtet, seinen Hund in einem landesweiten Zentralregister eintragen zu lassen. Anhand wichtiger Tierhalter-Daten können Tierärzte, Behörden und alle nationalen Tierheime den Zahlencode mit einem speziellen Lesegerät ablesen.
Für den Fall, dass der Hund nicht nur im Urlaub mal „ausbüchst“, ist anhand des 15-stelligen ISO-Code eine schnelle Identifizierung des Hundes und somit des Halters möglich.

Düngemittel
Auf frisch gedüngten, landwirtschaftlichen Flächen sollte der Hund möglichst nicht frei laufen. Naturdünger, wie Gülle, setzen sich mit ihrem unangenehmen Geruch im Fell des Hundes fest und stinken oft auch noch nach mehrfachen  Baden. Granulierte Dünger, wie Blaukorn, werden von Hunden wegen ihres Mineralstoffgehalts manchmal aufgeleckt.  Dies ist in geringen Mengen zwar unbedenklich, sollte aber unterbunden werden, da sich der Hund bei Aufnahme größerer Mengen den Magen verderben kann.

Erdhöhlen
Die Bauten erdbewohnender Tiere, wie Fuchs- und Dachsbauten, sind für nicht jagdlich geführte und speziell ausgebildete Hunde tabu! Außerhalb der ordentlichen Jagdausübung dürfen wildlebende Tier nicht beunruhigt werden. Für Hunde ohne Ausbildung kann das Eindringen in einen Erdbau zudem sehr gefährlich werden, da insbesondere die wehrhaften Dachse ihre Bauten verteidigen. Auch kann es passieren, dass sich der Hund im Bau festhängt und nicht wieder herauskommt. Diese Gefahr besteht auch bei engen Rohrdurchlässen von Kanalsystemen. Halten Sie ihren Hund von solchen Orten fern!

Freie Landschaft
Als Freie Landschaft wird der Bereich außerhalb der Siedlungen mit Ausnahme des Waldes bezeichnet. In den meisten Bundesländern greift hier eine besondere Gesetzgebung (NRW: Landschaftsgesetz). Nur einige Bundesländer erlassen für beide Bereiche, freie Landschaft und Wald, überschneidende Bestimmungen.

Gesundheit
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wanderführung ist, dass Ihr Hund gesund ist, somit keine ansteckenden  Krankheiten hat und auch gegen Tollwut geimpft ist. Ferner sollt Ihr Hund geimpft sein, gegen:
• Parvovirose (Katzenseuche des Hundes)
• Zwingerhusten
• Staupe
• Hepatitis
• Leptospirose (auch 'Stuttgarter Hundeseuche' genannt)

Unter "Gesund" verstehen wir:
Der Hund hat kein Fieber und er verfügt über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten, er hat keine Auffälligkeiten, keine ansteckenden Krankheiten und er ist körperlich und auch geistig in der Lage, die Kilometer-Leistung zu erbringen.

HAFTUNG
Der Hundehalter, der an die von Max & Moritz Hundewandertouren organisierten Hundetageswanderungen /Mehrtageswandertouren/Veranstaltungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Max & Moritz Hundewandertouren übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht gegenüber Dritten. Die Teilnahme an den Touren mit dem Hund/den Hunden erfolgt somit auf eigene Gefahr.

Hundealter
Die Hundewanderungen mit Max & Moritz eignen sich für alle gesunden und sozialverträglichen Hunde. Somit sind kleine und große Hunderassen, Junghunde ab 9 Monate sowie Senioren bei unseren Wandertouren willkommen, da die Hundewanderungen in der Regel 8 - 15 km nicht überschreiten und somit den zwei- wie auch vierbeinigen Hundewanderfreunden ausreichend Auslauf beim Hundewandern anbieten. Aus tiermedizinischer Sicht sollten Junghunde erst ab einem Alter von ca. 9 Monaten an Wanderungen teilnehmen, die eine Strecke von mehr als 8 km betragen. Grundsätzlich gilt einen Hund niemals zu überfordern!

HUNDE-HAFTPHLICHTVERSICHERUNG
Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Hundehalter sind verpflichtet, bei der Wanderung/Reise ggf. eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung mitzuführen. 

HUNDEGRÖSSEN
Kleine und größere sind auf den Tages- und Mehrtages-Wandertouren willkommen. Aggressive und unverträgliche Hunde, ob klein oder groß sind grundsätzlich im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen.

HÜNDINNEN WÄHREND DER LÄUFIGKEIT
Sich „in der Hitze“ (oder auch „Läufigkeit“) befindliche Hündinnen sind von den Wandertouren ausgeschlossen. Für diesen Fall bieten wir Ihnen hier gerne einen Alternativtermin an.

IMPFUNGEN beim Hund
Wichtige Voraussetzungen für das Impfen sind das Mindestalter und ein guter Gesundheitszustand des Impflings (das Immunsystem muss stark genug ausgeprägt sein, um eine Immunität zu bilden). Aus diesem Grund sollte vor der Impfung eines Hundes eine Entwurmung und eventuell eine Anti-Floh-Behandlung durchgeführt werden.
Grundimpfung beim Hund
Eine Grundimpfung wird in der Regel im Alter von 8-9 Lebenswochen durchgeführt. Hierbei wird gegen nachstehende Krankheiten geimpft:
• Parvovirose (Katzenseuche des Hundes)
• Zwingerhusten
• Staupe
• Hepatitis
• Leptospirose (auch 'Stuttgarter Hundeseuche' genannt)
Etwa 4-5 Wochen später erfolgt die 2. Impfung. Dann wird geimpft gegen:
• Parvovirose
• Zwingerhusten
• Staupe
• Hepatitis
• Leptospirose
• Tollwut

Um einen andauernden Impfschutz sicherzustellen, muss eine Impfung bei jedem Hund jährlich - außer Tollwut, die Impfung gibt es jetzt nur noch alle drei Jahre, wiederholt werden. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen im Reiseverkehr zu berücksichtigen. Bei der jährlichen Wiederholungsimpfung wird geimpft gegen:
• Parvovirose
• Zwingerhusten
• Staupe
• Hepatitis
• Leptospirose
• Tollwut - nur alle drei Jahre!

LEPTOSPIROSE
Die Leptospirose der Hunde ist eine weltweit vorkommende, durch Leptospiren (Bakterien) hervorgerufene, ansteckende Infektionskrankheit. Der Erreger kann über längere Zeit in Pfützen, Teichen oder Tümpeln überleben. Daher ist zur Ansteckung nicht ein direkter Kontakt zu anderen erkrankten Tieren notwendig. Da sich das Bakterium in den Nieren der infizierten Tiere festsetzt, können diese den Erreger über einen langen Zeitraum mit dem Urin ausscheiden. Der Hauptinfektionsweg ist verseuchtes Wasser oder Futter, aber auch kleine Hautläsionen können zur Aufnahme des Erregers führen.

Auch eine Infektion des Menschen durch den Hund ist möglich, die Leptospirose ist eine Zoonose (eine Erkrankung die vom Tier auf den Menschen übergehen kann) Auch andere Tierarten können an Leptospirose erkranken, wobei meist spezifische Leptospirenarten Haupterreger sind.
Symptome
Klinisch äußert sich eine Leptospirose durch Fressunlust, Erbrechen und Fieber. Später sind die Tiere abgeschlagen, bewegungsarm, zeigen eine erschwerte Atmung, manchmal auch Gelbsucht, Blutungen und Gewebsdefekte der Maulschleimhaut, Muskelzittern oder blutigen Stuhl infolge einer schweren Magen-Darm-Entzündung. Häufige Harnabgabe kann als Folge einer akuten Nierenentzündung auftreten. Ein Nierenversagen ist häufig und die ernsthafteste Komplikation der Erkrankung. Es kann ebenfalls zu einem Anstieg harnpflichtiger Substanzen im Blut kommen.

TOLLWUT
Die Tollwut ist eine seit Jahrtausenden bekannte Virusinfektion, die bei Tieren und Menschen eine akute lebensbedrohliche Gehirnentzündung verursacht.
Synonyme sind Wutkrankheit, die Lyssa (griechisch??ssa), die Rabies (lateinisch) und die Rage (französisch). Früher benutzte man synonym auch die Hydrophobie (Wasserfurcht, ein Symptom).
Die meisten Arten warmblütiger Tiere können von diesem Virus infiziert werden, unter Nicht-Fleischfressern ist es jedoch selten. Das stereotypische Bild eines tollwütigen Tieres ist der aggressive Hund mit Schaum vor dem Mund. Aber auch Katzen, Frettchen, Füchse, Dachse, Waschbären, Backenhörnchen, Stinktiere und die Fledertiere können tollwütig werden beziehungsweise die klassische Tollwut oder eine andere Form übertragen. Hinsichtlich der Fledertiere sind Vampirfledermäuse, bei insektenfressenden Fledertieren meist Fledermäuse und bei fruchtfressenden Fledertieren meist Flughunde diesbezüglich festgestellt. Hauptüberträger ist in den europäischen Ländern der Fuchs, während beispielsweise in Indien streunende Hunde als Hauptinfektionsquelle gelten. Eichhörnchen, andere Nagetiere und Kaninchen werden sehr selten angesteckt. Vögel bekommen sehr selten Tollwut, da ihre Körpertemperatur höher liegt als es für eine optimale Vermehrung des Virus notwendig ist. Tollwut kann sich auch in einer so genannten „paralytischen Form zeigen, bei welcher sich das angesteckte Tier unnatürlich ruhig und zurückgezogen verhält.
Zwischen 40 000 und 70 000 Menschen sterben jährlich an Tollwut, die meisten in Asien (ca. 80 %) und in Osteuropa. Die Hälfte der Todesfälle weltweit betrifft Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Ungefähr 10 Millionen Menschen werden jährlich behandelt nach einem Verdacht, sich der Tollwut ausgesetzt zu haben.
Ohne vorherige Impfung und ohne Postexpositionsprophylaxe verläuft die Infektion innerhalb von 15 bis 90 Tagen immer tödlich.

PARVOVIROSE
Als Parvovirose wird eine hochkontagiöse und akut verlaufende Infektionskrankheit von Hunden bezeichnet. Ihrem klinischen Verlauf nach wird sie auch als Hundepanleukopenie bezeichnet und ist hinsichtlich ihres Verursachers und der durch ihn hervorgerufenen Symptome eng verwandt mit der Katzenseuche sowie der infektiösen Panleukopenie der Marderartigen.
Am empfänglichsten für die Erkrankung sind Welpen im Alter von 2-16 Wochen und alte Hunde
Der Erreger dringt über die Nasen- und Maulschleimhaut in den Körper ein. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 10 Tage. Da das Virus zur Vermehrung Zellen mit hoher Teilungsrate benötigt, befällt es besonders die sich fortwährend stark regenerierenden Zellen des Darmepithels, des Knochenmarks und des Lymphsystems. Ferner kann das Myokard befallen sein, auch Embryoschädigungen sind beschrieben. Von der Krankheit werden vor allem noch nicht immunkompetente Jungtiere betroffen. Die Ausscheidung erfolgt über hauptsächlich über den Kot, möglicherweise auch mittels Speichel und Erbrochenem. Infolge seiner hohen Widerstandsfähigkeit bleibt der Erreger lange infektiös und wird mittels Beschnuppern oder Belecken kontaminierter Oberflächen von einem neuen Wirt aufgenommen. Als Überträger kommen gleichfalls mit dem erkrankten Tier in Berührung gekommene Menschen in Frage (Hundebesitzer, Händler, Tierärzte, über Schuhwerk verschlepptes Virusmaterial). Obgleich für die Erkrankung Hunde aller Altersgruppen empfänglich sind, werden die schwersten Krankheitsverläufe bei Welpen beobachtet.
Symptome
Die Erkrankung kündigt sich mit dem Auftreten von Fieber (39,5°C - 41,5°C), verminderter Futteraufnahme und Teilnahmslosigkeit an. Entsprechend den befallenen Organsystemen dominieren etwa 6-12 Stunden nach den ersten Anzeichen vor allem Symptome des Magen-Darm-Traktes und des Abwehrsystems. Neben dem Auftreten starker, oftmals blutiger Durchfälle kommt es zu einer starken Abnahme weißer Blutkörperchen (Leukopenie) und damit einer Verminderung der Abwehrfähigkeit des erkrankten Organismus, der daher für bakterielle Sekundärinfektionen besonders empfänglich ist.
Neben diesen Symptomen zeigen die betroffenen Tiere während des gesamten Krankheitsverlaufes die bereits eingangs aufgetretenen Symptome Mattigkeit, Freßunlust, Dehydratation und Fieber. Mit dem Kot werden große Mengen hochinfektiösen Erregermaterials ausgeschieden. Bei schweren Verlaufsformen tritt innerhalb von 24 bis 48 Stunden der Tod ein. Drei - bis zwölf Wochen alte Hunde sterben häufig an der Infektion, ohne dass es vorher zur Ausprägung klinischer Symptome gekommen ist. Hier kommt es infolge des Befalls des Herzmuskels zum akuten Versagen der Herz-Kreislauf-Funktion.
Impfungen außerdem noch gegen Zwingerhusten, Hepatitis, Borreliose

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Insektizide
Beim Hundeauslauf in der freien Landschaft, sollte beachtet werden, dass es auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zeitweise zur Verwendung von Insektiziden und Unkrautvernichtungsmitteln (Pestizide) kommen kann. Diese können für Hunde gesundheitsschädlich sein. So z.B. wenn sich der Hund nach dem Durchstreifen eines frisch gespritzten Feldes das Fell ableckt. Sobald ein entsprechender Verdacht vorliegt, dass ein Acker oder ein Feld frisch gespritzt ist, sollte der Hund in diesem Bereich nicht von der Leine gelassen werden.

Institut für Theologische Zoologie
Ansatz:
Vom verhängnisvollen Irrtum über die Tiere
"Ein Irrtum über die Geschöpfe mündet in ein falsches Wissen über Gott und führt den Geist des Menschen von Gott fort." Das schreibt der Kirchenlehrer Thomas von Aquin allen Theologietreibenden in ihr Stammbuch: Wenn der Kirchenlehrer Recht hat, ist eine genauere Beschäftigung mit den Mitgeschöpfen des Menschen keinesfalls luxuriös, sondern berührt die zentralen Fragen der Theologie und Spiritualität. Und es spricht sehr vieles dafür, dass die neuzeitliche Theologie einem verhängnisvollen Irrtum über das Mitgeschöpf Tier aufgesessen ist.
… im Alltag
Für den gesellschaftlichen Irrtum über die Tiere im vermeintlich christlichen Europa steht das Wort des Kulturkritikers Rupert Sheldrakes, wonach es nur noch zwei Kategorien von Tieren in Menschennähe gibt - die einen verwöhnen wir mit Haustierfutter, und die anderen verarbeiten wir dazu!
… in Kirche und Verkündigung
die fast vollständige Ausblendung der Tiere aus der Theologie - und das trotz ihrer biblischen Omnipräsenz - und die damit verbundene Attestierung ihrer Irrelevanz führt womöglich in eine falsche Rede von Gott, verfälscht Schöpfungsbegriff und Spiritualität.
Eine theologische Würdigung des Tieres möchte diesem Irrtum begegnen und zu einem Perspektivenwechsel beitragen.
©www.theologische-zoologie.de

„Knigge“ für Hunde im Hotel
Bitte halten Sie Ihre Lieblinge innerhalb eines Hotels immer an der Leine.  Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihr vierbeiniger Freund Zutritt in das Hotelrestaurant hat. I.d.R. sind Sauna- und Schwimmbadbereich Tabuzonen für unsere Hunde. Bitte achten Sie darauf, dass - wenn er nicht mit ins Hotelrestaurant darf -  er während Ihrer Abwesenheit nicht durch lautes Gebell andere Hotelgäste stört oder gar Hotelmobilar zerstört. Hunde gehören nicht mit ins Hotelbett, daher nehmen Sie bitte immer das Kissen/Körbchen Ihres Lieblings mit.
Nach Spaziergängen und bevor der Hund das Hotel betritt, sollten Sie mit einem ausrangierten Handtuch den Schmutz von Bauch und Pfoten abrubbeln.

Krebs beim Hund
Neueste Technologie für eine schonende radioonkologische Therapie für Pferde, Hunde und Katzen.
EQUINOX Healthcare: Krebstherapie beim Pferd | Hund | Katze:Einmalig in Deutschland. Krebstherapie für Pferde und Kleintiere. Die Strahlentherapie ist, neben Operationen und Chemotherapien, eine der drei großen Säulen in der Therapie von Krebserkrankungen. Sie kann in Kombination mit anderen Verfahren oder alleine sowohl kurativ (heilend), als auch palliativ (u. a. schmerzsenkend, abschwellend, lebensverlängernd) angewendet werden. Die EQUINOX-Healthcare macht die innovativste, modulierte und somit Gewebe schonendste Technik aus der Humanmedizin für die tierischen Patienten zugänglich. Weitere Informationen findet ihr hier

Losungen
Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, den Kot seines Hundes zu entfernen.  Es empfiehlt sich daher, immer ein, zwei Beutel dabei zu haben. Leider wird dieser Pflicht nicht immer sorgfältig nachgegangen, was für jeden Spaziergänger, ob mit oder ohne Hund, sehr unangenehm sein kann. Wir wollen diesen

NATURSCHUTZ- u. FFH-GEBIETE
In Naturschutz u. FFH - Gebieten gilt grundsätzlich Leinenpflicht und Wegeverbot!! Naturschutzgebiete sind durch entsprechende Beschilderung in der Landschaft gekennzeichnet und durch eine spezielle Schutzgebietsverordnung geschützt.

NEUESTE ERKENNTNISSE IMPFMANAGEMET BEIM HUND
Ein Auszug aus der medizinischen Kleintierklinik München
Lehrstuhl der Ludwig-Maximilians-Universität.

ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Verstöße gegen di Anleinpflicht und andere, kommunale Vorschriften werden i.d.R. als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

PETITIONEN
Die Petition ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers. Der Deutsche Bundestag muss sich mit Petitionen beschäftigen. Hier können Sie Ihr Anliegen veröffentlichen und andere Anliegen von sog. Petenten unterstützen. Ein Muss für jeden Hundehalter und somit hoffentlich auch Tierschützer! https://epetitionen.bundestag.de/index.php

QUELLEN UND BÄCHE
Quellen und Bachläufe gelten nach dem Naturschutzgesetz auch ohne besondere Ausweisung als geschützte Biotope.

REISEAPOTHEKE FÜR DEN HUND
Einmalspritze
EU-Heimtierausweis   
Folie mit Luftpolstern, die der Warmhaltung des Hundes dient
GGF. INDIVIDUELLE MITTEL VOM TIERARZT
Kalzium-Trinkampullen bei Insektenstiche zur Eingabe
Klebeband das verstärkt ist
Maulkorb (wenn Hunde verletzt sind beißen sie eher)
Mullbinden
Mittel gegen Durchfall & Erbrechen
Ohrreiniger
Pfotenschutzschuhe
Schere
Sterile Lösungen wie z.B. Kochsalzlösung, die zur Reinigung von Wunden geeignet sind oder aber auch Fremdkörper aus den Augen zu spülen
Thermometer Watte bzw. Polster- oder Verbandwatte
Vaseline für die Pfoten
Wundsalbe & Wunddesinfektionsmittel, wie z.B. 1%-ige Wasserstoffperoxid Lösung
Zeckenzange & Pinzette

Regelungen für Reisen mit Hunden:
Katzen und Frettchen innerhalb der EU

SICHERHEIT IM DUNKELN
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist ein reflektierendes Halsband, eine in Signal Farben ausgestattete Hunde-Warnweste, Blinkies o.ä. für den abendlichen Spaziergang und damit für die Sicherheit Ihres Lieblings und natürlich auch für Sie ratsam.

Sorgfaltspflicht
Grundsätzlich gilt auch für Hundehalter die allgemeine Sorgfaltspflicht. So kann es in bestimmten Situationen erforderlich sein, den Hund rechtzeitig anzuleinen oder herbeizurufen. Zum Beispiel beim Zusammentreffen mit Wanderern, Joggern, anderen Hundebesitzern oder Radfahrern. Nehmen Sie Rücksicht, wenn andere Menschen vor Hunden Angst haben! Wird die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und kommt es zum Beispiel zum Sturz eines Radfahrers, muss der Hundehalter beim Nachweis der sogenannten „Fahrlässigkeit“ eventuell mit Einschränkungen beim Versicherungsschutz rechnen.

Tierische Notfall Regel und Unfallverhütung
An verkehrsreicher Straße gehört der  Hund grundsätzlich an der Leine
Der Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein (Körperkraft, gehorsam, Blickfeld)
Kontinuierlicher vollständiger Impfschutz
Nach dem Fressen nicht herumtollen (Magenumdrehung!)
Nicht nur im Sommer - Hunde nie allein im Auto lassen
Niemals Knochen füttern
Ratten,- Wühlmäuse-, Schnecken- und Insektengifte immer außerhalb der Hundereichweite aufbewahren
Tierarztnotrufnummer ständig abrufbar
Vorsicht bei Elektrokabeln, herunterziehenden Gewichten, Heißer Backofenscheibe, verschluckbarem Spielzeug
Vorsicht bei Hund und Fahrrad / Hund und Pferd

TIERARZT
Tierarztnotrufnummer ständig abrufbar

Tierschutz – Hundeverordnung
http://www.dcnh.de/fb_tierschutz/hundeverordnung.htm

Tollwut
Die Tollwut ist die in Europa gefährlichste Wildseuche, da sie auch auf Menschen übertragbar ist. Die erkrankten Tiere verenden nach langem Leiden äußerst qualvoll! Glücklicherweise konnte die Tollwut durch die Schluckimpfung der Füchse (Hauptüberträger der Tollwut) mit präparierten Hühnerköpfen stark eingedämmt werden. Die früher oftmals ausgewiesenen Tollwut-Sperrbezirke, in denen ein grundsätzliches Hunde-Freilaufverbot galt, konnten daher überall aufgehoben werden. Dennoch ist die Gefahr noch nicht ganz gebannt, da die Übertragung der Krankheit durch Ratten und Fledermäuse noch nicht ganz geklärt ist. Grundsätzlich gilt: lassen sie ihren Hund niemals an verendeten Wildtieren schnuppern! Biotope in denen sich gerne Ratten aufhalten, wie Kanalrohre, sollten für den Hund tabu sein. Die gekennzeichneten Bereiche wo Impfköder oder Rattengift ausgelegt wurden, sind kennzeichnungspflichtig. Hier gilt Leinenzwang und besondere Aufsicht.

ÜBERGEWICHT
Spiel, Sport und somit viel Bewegung und eine ausgewogene Ernährung  helfen die überflüssigen Pfunde bei Hund & natürlich auch Halter zu reduzieren. Bei starker Gewichtszunahme immer einen Tierarzt konsultieren der Ihren Liebling untersucht und ihm eine individuelle Behandlungsmethode ausarbeitet.

UNRUHE UND SPANNUNGEN IM RUDEL
Raufende Hunde können unter Umstände Unruhe und damit Spannungen im Rudel erzeugen. Daher sollte jeder Halter seinen Hund auch früh genug aus der Situation nehmen, bevor diese eventuell umschlägt. Reizobjekte wie Spielzeuge und Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe
befindet. Aggressive und unverträgliche Hunde sind grundsätzlich im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen.

VERLORENER HUND – der Hund ist weg,  was nun?
Ein Alptraum für jeden Hundebesitzer – der vierbeinige Liebling ist verschwunden.
Im Vorfeld ist es ratsam den Hund beim Tierarzt zu chippen und bei Tasso e.V.http://www.tasso.net/ registrieren zu lassen. Wichtig ist hierbei auch, dass die Änderungen von Adress- und Halterdaten bei TASSO modifiziert werden.
Der Hund sollte ein Halsband mit Steuermarke und Namen des Hundes und des Halters sowie eine Telefonnummer enthalten. Ist der Hund während einer Wanderung/Spaziergang abhandengekommen, sollte man an der Stelle so lange wie möglich verweilen, wo Ihr Hund Sie verlassen hat. Ein eigenes Kleidungstück (Mütze, Jacke oder Schal etc.) wird hinterlegt, wenn man sich von dieser Stelle fortbewegt. Diese Stelle sollte noch am selben Tag noch einmal kontrolliert werden, i.d.R. kommen Hunde die eine starke Bindung zu ihrem Herrchen und Frauchen aufweisen, dorthin zurück. Unabhängig davon ist die hiesige Polizeidienststelle, das Forstamt, die Jägerschaft, das sich vor Ort befindliche Tierheim sowie Tierärztliche Praxen, das Ordnungsamt der Stadt und unmittelbar Tasso e.V., Tel.: +49 (6190) 93 73 00, Fax: +49 (6190) 93 74 00, Email: info(at)tasso.nethttp://www.tasso(dot)net/

Wolfshundetrekking Touren
Natur-Erlebnisse mit dem Magic Moonlights-Rudel

Dem Stress des Alltags entfliehen, die Natur mit allen Sinnen erfahren und eine urwüchsige, kaum von Menschen frequentierte Landschaft genießen. Solche Erlebnisse bieten unsere Magic Moonlight Trekking-Touren, wenn ihr gemeinsam mit diesen ursprünglichen Hunden durch die Wälder streift. Im Sommer auch bei einer Kanutour auf Flüssen der Region oder im Winter bei einer Schneeschuhtour auf verschneiten Pfaden. Weitere Informationen zu diesen Touren findet ihr hier: https://www.wolfshundetrekking.de/

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