Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tageswanderungen und Mehrtagesreisen mit „Max & Moritz Hundewandertouren®“

Für die durch Max & Moritz Hundewandertouren® veranstalteten Tagestouren gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

  1. Vertragsgegenstand

    Max & Moritz Hundewandertouren® führt Hundetageswandertouren auf ausgewiesenen Wanderwegen als einzelne Touren durch.

  2. Abschluss des Wander- und Reisevertrages

    Der Vertrag kommt in der Regel mit der Buchungsbestätigung durch Max & Moritz Hundewandertouren® nach Buchung durch den Kunden zustande. Max & Moritz Hundewandertouren® empfiehlt, die Buchung online, schriftlich oder in Textform vorzunehmen.

  3. Zahlungsbedingungen

    Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnahmekosten sind vor Beginn der Hundewandertouren bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt an Max & Moritz Hundewandertouren® zu zahlen. In Ausnahmefällen (z. B. bei kurzfristigen Buchungen) ist auch eine Barzahlung unmittelbar vor der Hundewandertour möglich. Die Barzahlung ist dann direkt an den Max & Moritz Hundewandertouren-Guide zu leisten.

    Nach Eingang des Teilnahmebetrags erhält der Kunde von Max & Moritz Hundewandertouren® die weiteren Tourinformationen. 

  4. Rücktritt oder Umbuchung /Ersatzteilnehmer

    Wir gewähren dem Kunden, von der gebuchten Hundewandertagestour zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter – in diesem Fall Max & Moritz Hundewandertouren® gegenüber unter der am Ende dieser AGB angegebenen Anschrift, schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

    Zur Vermeidung der Entschädigungszahlung kann der Kunde bis sieben Tage vor Reiseantritt einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Im Falle des Eintrittes eines Ersatzteilnehmers haftet dieser neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

    Max & Moritz Hundewandertouren® kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen von Max & Moritz Hundewandertouren® entspricht.

    Bei der Stornierung einer Tour ist die in 4.1.festgelegte Bearbeitungsgebühr zu zahlen:

    1. Im Rücktrittsfall stehen Max & Moritz Hundewandertouren® für seine Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen eine Bearbeitungsgebühr bei Einzelbuchungen in Höhe von 25 EUR – 60 EUR pro gebuchte Tagestour und bei Sammelbuchungen pro Person 20 EUR – 50 EUR zu. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen am Tag der Tour werden die bereits gezahlten Touren nicht zurückerstattet. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Umbuchung geringere Kosten entstanden sind.

  5. Störung der Wanderung/Veranstaltung

    Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung seitens Max & Moritz Hundewandertouren® die Wanderung/Veranstaltung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, kann Max & Moritz Hundewandertouren®, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält Max & Moritz Hundewandertouren® den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die Max & Moritz Hundewandertouren® aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde in diesem Fall selbst.

  6. Höhere Gewalt

    Muss eine Hundetageswandertour aus nicht vorhersehbaren Gründen (höherer Gewalt, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, wie bei z.B. Naturkatastrophen etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch Max & Moritz Hundewandertouren® so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Teilnehmerbeitrags für einen anderen Termin oder eine Auszahlung.

  7. Körperliche Belastung

    Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

  8. Anspruch nicht genutzter Leistungen

    Nimmt der Kunde einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmekosten. Max & Moritz Hundewandertouren® wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  9. Haftung der Hundehalter

    Der Hundehalter, der an die von Max & Moritz Hundewandertouren® organisierten Hundetageswandertouren/ Veranstaltungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Max & Moritz Hundewandertouren® übernimmt keine Aufsicht für die teilnehmenden Hunde und damit keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber.

    1. Hunderassen

      Kleine und größere, jüngere wie auch ältere Hunde sind auf den Tages- und Mehrtages-Wandertouren willkommen. Sich „in der Hitze“ (oder auch„Läufigkeit“) befindlichen Hündinnen sind von den Wandertouren ausgeschlossen. Aggressive und unverträgliche Hunde sind grundsätzlich im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen. Für gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der Bundesländer ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und vorzulegender Wesenstest des Hundes und die Teilnahme eines Halters oder Hundeführers, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt.

    2. Hundehaftpflicht/Impfungen*/Chippflicht

      Für jeden Hund muss auch in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung bestehen. Außerdem muss der Hund gesund und geimpft* sein. Hundehalter sind verpflichtet, bei der Wanderung/Reise den Heimtierausweis bzw. der Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung mitzuführen. Vorzugsweise sollte der Hund mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet werden. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper o.ä. ist auf unseren Hundewandertouren nicht erwünscht.

      * Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wanderführung ist der Nachweis, dass Ihr Hund gesund ist, somit keine ansteckenden Krankheiten hat. Ferner sollt Ihr Hund geimpft sein, gegen:

      • Tollwut

      • Parvovirose (Katzenseuche des Hundes)

      • Zwingerhusten

      • Staupe

      • Hepatitis

      • Leptospirose (auch 'Stuttgarter Hundeseuche' genannt)

        Unter "Gesund" verstehen wir:

        Der Hund hat kein Fieber und er verfügt über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten, er hat keine Auffälligkeiten, keine ansteckenden Krankheiten und er ist körperlich und auch geistig in der Lage, mindestens die angebende Kilometer-Leistung zu erbringen.

    3. Unverträglichkeiten/Spannungen im Rudel

      Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder Halter seinen Hund auch früh genug aus der Situation nehmen, bevor diese eventuell umschlägt. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden.

      Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe befindet.

    4. Einwirkungsbereich der Hunde

      In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um jegliche Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, sofort solchen Anweisungen nachzukommen.

  10. Gewährleistung und Haftung von Max & Moritz Hundewandertouren®
    Soweit Schäden des Kunden nicht aus

    • der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder

    • auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigem Verhalten von Max & Moritz Hundewandertouren® oder seiner Erfüllungsgehilfen oder

    • der Verletzung einer der Pflicht zur Durchführung der Touren oder Verletzung einer versicherten oder über die Betriebshaftpflicht versicherbaren Pflicht von Max & Moritz Hundewandertouren beruht, ist die Haftung ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei einem Nichtkörperschaden, wenn Max & Moritz Hundewandertouren® allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers haftet.

  11. Datenschutz

    Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung und vom Gesetz her erforderlich ist. Dieses beinhaltet auch Weitergabe an Vertragspartner und Leistungsträger soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise notwendig ist. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

    Des Weiteren nutzt Max & Moritz Hundewandertouren® die E-Mail-Adresse für Werbezwecke in Form einer Versendung des Newsletter. Dieses kann der Kunde jederzeit durch eine Mitteilung in Form einer E-Mail an: info(at) hundewandertouren(dot) de widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

  12. Bild- , Tonaufnahmen sowie Vervielfältigung von Manuskripten

    Bildaufnahmen von Teilnehmern und Tonaufnahmen von stattfindenden Veranstaltungen anzufertigen und diese zu veröffentlichen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall mit Max & Moritz Hundewandertouren® und den abgebildeten Personen abzusprechen.

    Ausgegebene Spielregeln/ Verhaltenskodizes sowie Unterrichtsunterlagen und Seminarinhalte dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

  13. Gerichtsstand / außergerichtliche Streitbeilegung

    Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz von Max & Moritz Hundewandertouren® vereinbart.

    Max & Moritz Hundewandertouren® ist bereit, bei außergerichtlicher Streitbeilegung insbesondere in Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Für eine Streitbeilegung steht Ihnen unter anderem die Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucherangelegenheiten der EU(www.ec.europa.eu/consumers/odr) zur Verfügung.

  14. Rechtsgebiet

    Es gilt deutsches Recht.

  15. Unwirksamkeitsklausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Stand: 1. Juli 2018

© Max & Moritz Hundewandertouren® in Zus. mit RA Grit A. Stand 01.07.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mehrtagesreisen und Tagestouren über 500,00 € mit „Max & Moritz Hundewandertouren®“

Für die durch Max & Moritz Hundewandertouren® veranstalteten Mehrtagesreisen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

  1. Vertragsgegenstand

    Max & Moritz Hundewandertouren® ist verantwortlicher Reiseveranstalter und führt Hundewandertouren auf ausgewiesenen Wanderwegen als einzelne Touren oder auch als Mehrtagestouren durch.

  2. Abschluss des Wander- und Reisevertrages

    Der Vertrag kommt in der Regel mit der Buchungsbestätigung durch Max & Moritz Hundewandertouren® nach Buchung durch den Kunden zustande. Max & Moritz Hundewandertouren® empfiehlt, die Buchung online, schriftlich oder in Textform vorzunehmen.

  3. Zahlungsbedingungen

    Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnahmekosten sind vor Beginn der Hundewandertouren bis zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt an Max & Moritz Hundewandertouren® zu zahlen. In Ausnahmefällen (z. B. bei kurzfristigen Buchungen) ist auch eine Barzahlung unmittelbar vor der Hundewandertour möglich. Die Barzahlung ist dann direkt an den Max & Moritz Hundewandertouren® - Guide zu leisten. Insbesondere bei Nennung einer Mindestteilnehmerzahl werden die Teilnahmekosten in voller Höhe frühestens 29 Tage vor Beginn der Mehrtagestour/Veranstaltung fällig.

    Bei Mehrtagestouren/-veranstaltungen dürfen Anzahlungen und Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 r Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Erhalt der Reisbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird vorbehaltlich einer anderen Regelung im Vertrag eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises fällig.

    Die Zahlung hat durch Banküberweisung des Kunden auf die in der Buchungsbestätigung genannte Bankverbindung von Max & Moritz Hundewandertouren® zu erfolgen.

    Nach Eingang des vollständigen Reisepreises erhält der Kunde von Max & Moritz Hundewandertouren® die weiteren Reiseunterlagen in der Regel per E- Mail.

    1. Verspätete Zahlungen

      Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

      Bei Zahlungsrückstand oder ausbleibenden Zahlungen ist Max & Moritz Hundewandertouren® berechtigt, nach Mahnung mit einer Fristsetzung, vom Reisevertrag nach ausdrücklicher Erklärung, zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen zu belasten.

  4. Rücktritt oder Änderungswunsch Reisetermin/Umbuchung /Ersatzteilnehmer

    Der Kunde ist berechtigt, von gebuchten Mehrtagestouren zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter – gegenüber Max & Moritz Hundewandertouren® unter der am Ende dieser AGB angegebenen Anschrift, schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

    Im Falle des Rücktrittes hat der Kunde eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese bemisst sich nach dem Reisepreis. Abzuziehen sind die ersparten Aufwendungen und anderweitige Verwendungen von Max & Moritz Hundewandertouren®.

    Zur Vermeidung der Entschädigungszahlung kann der Kunde bis sieben Tage vor Reiseantritt einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Im Falle des Eintrittes eines Ersatzteilnehmers haftet dieser neben dem Kunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

    Max & Moritz Hundewandertouren® kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen von Max & Moritz Hundewandertouren® entspricht.

    Bei der Stornierung einer Mehrtagestour/Veranstaltung ist die in 4.1.festgelegte Stornogebühr zu zahlen:

    1. Stornierungsgebühren

      Im Rücktrittsfall stehen Max & Moritz Hundewandertouren® für seine Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen eine Entschädigung i.S.v. 651 h Abs. 2 BGB zu:

      • bis 60 Tage vor Reisebeginn sind 15 % des Reisepreises zu zahlen

      • 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn sind 20 % des Reisepreises zu zahlen

      • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn sind 50 % des Reisepreises zu zahlen

      • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn sind 80 % des Reisepreises zu zahlen

      • 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn sind 90 % des Reisepreises zu zahlen

      • Bei Nichterscheinen bei Reiseantritt: 95% vom Reisepreis.

        Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Umbuchung geringere Kosten entstanden sind.

    2. Empfehlung Reiserücktrittskostenversicherung

      Max und Moritz Hundewandertouren® empfiehlt den Teilnehmern eine Reiserücktrittskosten und einer Reisekrankenversicherung – Versicherung bei der travelsafe GmbH, Service Gesellschaft für Touristik-Versicherungen, Neuburger Straße 102f, 94036 Passau, Telefon: 0851-5 21 52, Telefax: 0851-5 21 54, e- Mail: info(at)travelsafe(dot)de, an.

    3. Nachbuchungen, Änderungswünsche

      Für nachträglich gemeldete Änderungswünsche wie Zusatznächte, Anzahl Hunde, Verpflegungswünsche u.ä. berechnet Max & Moritz Hundewandertouren ® eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Reise.

  5. Rücktritt oder Kündigung seitens Max & Moritz Hundewandertouren®

    Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Homepage) nicht erreicht, ist Max & Moritz Hundewandertouren® berechtigt, die Mehrtagestour bis zu 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In jedem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Die eingezahlten Teilnahmekosten werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Max & Moritz Hundewandertouren® wie die Erstattung von bereits gebuchten Bahnreisen oder aber auch Flugverbindungen etc. bestehen nicht, es sei denn, die Absage oder der Schaden beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer Hauptpflichtverletzung von Max & Moritz Hundewandertouren®. Max & Moritz Hundewandertouren® rät, Bahnreisen wie auch Flugbuchungen und damit auch Zwischenübernachtungsbuchungen erst vorzunehmen, wenn die Durchführung der Reise zugesagt wurde.

    Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich werden, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann Max & Moritz Hundewandertouren® unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück. 2

    1. Störung der Wanderung/Reise/Veranstaltung

      Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung seitens Max & Moritz Hundewandertouren® die Reise/Veranstaltung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, kann Max & Moritz Hundewandertouren®, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält Max & Moritz Hundewandertouren® den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die Max & Moritz Hundewandertouren® aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde in diesem Fall selbst.

  6. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

    Muss eine Mehrtagestour aus nicht unvermeidbaren und außergewöhnlichen Gründen (höherer Gewalt, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, wie bei z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen zum Seuchenschutz im Wandergebiet etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch Max & Moritz Hundewandertouren® so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Teilnehmerbeitrags für einen anderen Termin oder eine Auszahlung.

    6.1 Unterstützungen bei Schwierigkeiten

    Max & Moritz Hundewandertouren® hat für den Fall, dass sich ein Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Die Beistandsleistungen können in Informationen über Gesundheitsdienste und Behörden vor Ort, konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Telekommunikationsverbindungen oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Wurden die Umstände durch den Teilnehmer selbst herbeigeführt, kann Max & Moritz Hundewandertouren® die Erstattung der Aufwendungen verlangen.

  7. Körperliche Belastung

    Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

  8. Anspruch nicht genutzter Leistungen

    Nimmt der Kunde einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmekosten. Max & Moritz Hundewandertouren® wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  9. Reklamation/ Reisemängel / Ausschlussfrist/ Verjährung

    Mängel an Reiseleistungen insbesondere bei Mehrtagestouren sind - sofern ein Reisevertrag vorliegt - durch den Kunden direkt und unverzüglich bei Max & Moritz Hundewandertouren® anzuzeigen. Eine Kündigung des jeweiligen Reisevertrages ist erst in der Regel zulässig, nachdem der Kunde Max & Moritz Hundewandertouren® eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe gesetzt wurde und die Abhilfe nicht innerhalb der Frist erfolgt ist. Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren ab den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise.

  10. Änderungen im Reisepreis

    Max & Moritz Hundewandertouren® ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, bei Änderungen der Personenbeförderungskosten wegen höherer Treibstoff und Energiekosten, bei Erhöhung der Steuern und sonstigen touristischen Abgaben oder Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Der Kunde ist im Gegenzug ebenfalls berechtigt eine Herabsetzung des Reisepreises bei Senkung der oben genannten Kosten zu verlangen unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes von Max & Moritz Hundewandertouren®.

    Die Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises ist von Max & Moritz Hundewandertouren® spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu übermitteln und mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurück treten, sofern er keine Änderungsvorschläge von Max & Moritz Hundewandertouren® akzeptiert hat.

  11. Teilnahmevoraussetzungen und Haftung der Hundehalter

    Der Hundehalter, der an die von Max & Moritz Hundewandertouren® organisierten Veranstaltungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Max & Moritz Hundewandertouren® übernimmt keine Aufsicht für die teilnehmenden Hunde und damit keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber.

    1. Hunderassen, sich in der Hitze befindliche Hündinnen etc.

      Kleine und größere, jüngere wie auch ältere Hunde sind auf den Wandertouren willkommen. Sich „in der Hitze“ (oder auch „Läufigkeit“) befindlichen Hündinnen sind von den Wandertouren ausgeschlossen. Sollte zum Zeitpunkt der Reise die Hündin unerwartet läufig werden, kann der Hundehalter die Reise stornieren. Der Reisepreis wird erstattet. Es fallen jedoch die Stornogebühren gem. 4.1 der AGB an. Wir weisen darauf hin, dass die von Max & Moritz Hundewandertouren angebotene Reiserücktrittskosten-Versicherung, in diesem Fall nicht eintritt. Aggressive und unverträgliche Hunde sind grundsätzlich im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen. Für gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der Bundesländer ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und vorzulegender Wesenstest des Hundes und die Teilnahme eines Halters oder Hundeführers, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt.

    2. Hundehaftpflicht/Impfungen*/Chippflicht

      Für jeden Hund muss auch in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung bestehen. Außerdem muss der Hund gesund und geimpft* sein. Hundehalter sind verpflichtet, bei der Wanderung/Reise den Heimtierausweis bzw. der Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung mitzuführen. Vorzugsweise sollte der Hund mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet werden. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper o.ä. ist auf unseren Hundewandertouren nicht erwünscht.

      * Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wanderführung ist der Nachweis, dass Ihr Hund gesund ist und somit keine ansteckenden Krankheiten hat. Ferner sollt Ihr Hund geimpft sein, gegen:

      • Tollwut

      • Parvovirose (Katzenseuche des Hundes)

      • Zwingerhusten

      • Staupe

      • Hepatitis

      • Leptospirose (auch 'Stuttgarter Hundeseuche' genannt)

      Unter "gesund" verstehen wir:

      Der Hund hat kein Fieber und er verfügt über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten, er hat keine Auffälligkeiten, keine ansteckenden Krankheiten und er ist körperlich und auch geistig in der Lage, mindestens die angebende Kilometer-Leistung zu erbringen.

    3. Unverträglichkeiten/Spannungen im Rudel

      Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder Halter seinen Hund auch früh genug aus der Situation nehmen, bevor diese eventuell umschlägt. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden.

      Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe befindet.

    4. Einwirkungsbereich der Hunde

      In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um jegliche Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, sofort solchen Anweisungen nachzukommen.

  12. Gewährleistung und Haftung von Max & Moritz Hundewandertouren®

    Soweit Schäden des Kunden nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und der Schaden nicht durch Max & Moritz Hundewandertouren und seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist, ist die Haftung begrenzt auf den dreifachen Betrag des vom Kunden geleisteten Reisepreises.

  13. Bild-, Tonaufnahmen sowie Vervielfältigung von Manuskripten

    Bildaufnahmen von Teilnehmern und Tonaufnahmen von stattfindenden Veranstaltungen anzufertigen und diese zu veröffentlichen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall mit Max & Moritz Hundewandertouren® und den abgebildeten Personen abzusprechen.

    Ausgegebene Spielregeln/Verhaltenskodizes sowie Unterrichtsunterlagen und Seminarinhalte dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

  14. Datenschutz

    Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung und vom Gesetz her erforderlich ist. Dieses beinhaltet auch Weitergabe an Vertragspartner und Leistungsträger soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise notwendig ist. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

    Auf den Teilnehmerlisten, die unsere Vertragshotels u. -partner wünschen, veröffentlichen wir: Vor- und Zuname, PLZ und Wohnort ohne Straßenanschrift, ohne Telefonnummer und ohne E-Mail-Adresse und somit ohne weitere Kontaktdaten. Dieser Veröffentlichung kann widersprochen werden. Des Weiteren nutzt Max & Moritz Hundewandertouren® die E-Mail-Adresse für Werbezwecke in Form einer Versendung des Newsletter, diese kann der Kunde jederzeit durch eine Mitteilung in Form einer E-Mail an: info(at) hundewandertouren(dot) de widersprechen. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

  15. Gerichtsstand und außergerichtliche Streitbeilegung

    1. Gerichtsstand

      Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz von Max & Moritz Hundewandertouren® vereinbart.

    2. Mitwirkung bei außergerichtlicher Streitbeilegung

      Max & Moritz Hundewandertouren® ist bereit, bei außergerichtlicher Streitbeilegung insbesondere in Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Für eine Streitbeilegung steht Ihnen unter anderem die Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucherangelegenheiten der EU(www.ec.europa.eu/consumers/odr) zur Verfügung.

  16. Rechtsgebiet

    Es gilt deutsches Recht.

  17. Unwirksamkeitsklausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Stand: 1. Juli 2018

© Max & Moritz Hundewandertouren® in Zusammenarbeit mit RA Grit A.Stand 01.07.2018

 

 

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